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Für die Vorbereitung für ein Neubauvorhaben erstellt der Architekt einen bemaßten Grundriss. Bei einem Umbau oder Anbau wird er benötigt und er hilft, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll.
Bei der Darlehnsanfrage verlangen die Banken ebenfalls einen Grundriss mit Bemaßung, eine Schnittzeichnung und die Wohnflächenberechnung. Oft muss der Grundriss einen Stempel eines Architekten aufweisen.
Ergänzend zur Grundriss-Bemaßung bieten wir die Option „Wohnflächenberechnung“ an. Anhand des neu gezeichneten Grundrisses errechnen wir die Fläche Ihrer Immobilie. Hierbei berücksichtigen wir bereits, dass beispielsweise lediglich 50% einer Terrasse oder eines Balkons angegeben werden dürfen. Diese Berechnung stellen wir ebenfalls auf dem um den Plankopf ergänzten Dokument dar.
Das Aufmaß ist ein Fachbegriff aus dem Bauwesen. Er beschreibt zum einen das Ausmessen von Bauwerken für die weitere Bauplanung und für die Berechnung der Flächen.
Finanzierungsberatung & Finanzierungsvermittlung
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